Für wen ist die Alltagshilfe gedacht?
Für ältere Menschen, Menschen mit Unterstützungsbedarf und Angehörige, die sich Entlastung wünschen. Auch ohne Pflegegrad können Sie uns ansprechen.
Welche Aufgaben übernehmen Sie?
Wir helfen im Haushalt, begleiten beim Einkauf oder zu Arztterminen, kochen gemeinsam und nehmen uns Zeit für Gespräche, Spiele und Alltagsorganisation. Auch Gartenhilfe und Spaziergänge mit Ihrem Hund können wir nach Absprache einplanen.
Was kostet die Unterstützung?
Unsere Alltagshilfe kostet 39,50 € pro Stunde als Endpreis inklusive Anfahrt innerhalb Düsseldorfs. Die Mindestdauer je Einsatz beträgt 90 Minuten; das entspricht 59,25 €. Vor dem Start vereinbaren wir Leistungen und Dauer. Eine mögliche Kostenübernahme klären wir vorab; sie wird nicht pauschal zugesagt.
Kann ich für meine Eltern Kontakt aufnehmen?
Ja. Wir besprechen gemeinsam, was gebraucht wird. Die Wünsche und das Einverständnis der unterstützten Person stehen dabei im Mittelpunkt.
Sind regelmäßige Termine möglich?
Wir stimmen passende Zeiten und die Häufigkeit persönlich mit Ihnen ab. Die konkrete Verfügbarkeit klären wir im Gespräch.
Ist Alltagshelfer24 ein Pflegedienst?
Wir bieten Unterstützung im Alltag. Körperpflege, Medikamentengabe oder medizinische Behandlungspflege führen wir nicht durch. Der Name Alltagshelfer24 bedeutet keine rund um die Uhr verfügbare Betreuung.
Kann die Pflegekasse die Kosten übernehmen?
Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entscheidend sind die passende Leistung, Ihr Pflegegrad, das noch verfügbare Budget und gegebenenfalls die Anerkennung des Anbieters. Klären Sie die Erstattungsfähigkeit unserer konkreten Leistungen vor einer Beauftragung mit Ihrer Pflegekasse. Unsere Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag ist noch nicht abgeschlossen; eine Erstattung über den Entlastungsbetrag sagen wir derzeit nicht zu.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse – sie gehört zu Ihrer Krankenkasse – und beantragen Sie Pflegeleistungen. Das geht auch telefonisch. Anschließend wird begutachtet, wie viel Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Privatversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag für Sie stellen. Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt berät Sie zum Ablauf.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 131 Euro monatlich für bestimmte Unterstützungsleistungen nutzen (Stand 2026). Der Betrag wird gegen geeignete Belege erstattet und nicht frei als Bargeld ausgezahlt. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung nach Landesrecht erforderlich. Unsere Anerkennung ist noch nicht abgeschlossen.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die private Pflegeperson beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder eines Termins ausfällt, kann bei Pflegegrad 2 bis 5 eine notwendige Ersatzpflege finanziert werden – auch stundenweise. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen stehen 2026 bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge gehen davon ab. Ob unsere konkrete Unterstützung darüber erstattet werden kann, muss vorab mit Ihrer Pflegekasse geklärt werden.
Wie funktioniert die Abrechnung bei Alltagshelfer24?
Vor dem ersten Einsatz besprechen wir die gewünschten Aufgaben, den Umfang und die Kosten. Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung über die vereinbarten Leistungen. Zahlungsweise und Zahlungsfrist werden vor der Beauftragung vereinbart. Eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bieten wir aktuell nicht verbindlich an. Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, informieren wir Sie über die möglichen Abrechnungswege.
Informationen zur Pflegeversicherung: Stand November 2026. Mehr beim BMG zum Entlastungsbetrag, zum Pflegeantrag und zur Verhinderungspflege.